Nicht versichert sind das Fahren ohne gültigen und erforderlichen Führerschein, Lernfahrten, Abschleppfahrten, Autorennen, Schäden infolge Alkoholeinflusses von mehr als 0 Promille Blutalkoholgehalt oder unter Einwirkung von betäubenden Mitteln oder sinnesstörenden Medikamenten, Schäden durch Unruhen aller Art, Schäden durch Nichtbeachten der Mindesthöhe und -breite sowie das Überlassen des Fahrzeuges an Dritte. Bergungskosten, Reifenschäden, Schlüsselverlust und fahrlässiges Handeln gehen zu Lasten des Mieters/Lenkers.